Versteigerungs-Grundsätze

1. Die FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT NORDISCHE STAATEN e.V. (FG) bietet nur ihren Mitgliedern die Möglichkeit, in den vereinsinternen Auktionen philatelistisches Material und philatelistische Literatur der nordischen Staaten zu verkaufen und zu erwerben. Der Vorstand der FG ernennt zur Moderation der Auktionen ein Mitglied der FG zum Auktionator, der diese Tätigkeit ehrenamtlich in seiner Freizeit ausführt. Mit der Sendung einer Einlieferung oder der Gebotsabgabe erkennt das Mitglied der FG die jeweils geltenden Versteigerungs- Grundsätze der FG an.

2. Die Auktion ist freiwillig und meistbietend und erfolgt in fremden Namen für fremde Rechnung. Die Lose werden im Namen der Einlieferer im Mitteilungsblatt der FG sowie unter Passwortschutz nur für Mitglieder der FG in den Internetseiten der FG anhand der Angaben der Einlieferer angeboten. Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach Reihenfolge des Gebotseinganges und nach Ferngebot vor Saalgebot.

3. Der Einlieferungszeitraum wird im Mitteilungsblatt der FG und in den Internetseiten der FG bekannt gegeben. Die Einlieferung erfolgt auf Gefahr des Einlieferers und sie hat grundsätzlich als nachweisbare Sendung an den Auktionator zu erfolgen. Für die Lagerung des Auktionsmaterials hat die FG eine Versicherung abgeschlossen.

4. Angenommen werden Einzellose, kleine und größere Lots, Sammlungen, Restsammlungen und philatelistische Literatur. Nach Absprache angenommen werden Kilo- und Massenware sowie sogenanntes modernes 'philatelistisches' Material. Die Bereitstellung der Einlieferungen soll in C-5-Umschlägen erfolgen. Einzelne Briefmarken, Sätze und kleine Lots sollten dabei auf Steckkarte angeordnet sein. Ganzsachen und Ganzstücke sollten mit oder ohne Steckkarte in dem C-5-Umschlag verwahrt sein sowie größere Formate in passender Verpackung. Die vorgesehenen Lose sind in einer Einlieferungsliste nach Sammelgebiet chronologisch und einzeln aufzulisten. Einzelne Positionen sollen einen vorgesehenen Ausruf von 5,00 Euro nicht unterschreiten. 'Gebot'-Lose werden nicht ausgerufen.

5. Mit Zustimmung des Einlieferers können nicht versteigerte Lose aus vergangenen Auktionen mit mindestens 10 bis 20 Prozent gesenktem Ausruf in die aktuelle Auktion übernommen werden. Der Auktionator darf nach Zustimmung des Einlieferers mehrere alte Lose zu einem neuen Los zusammenstellen.

6. Nicht angenommen wird beschädigtes Material sowie Material mit überhöhten Preisvorstellungen entgegen der Marktlage. Der Auktionator kann ihm ungeeignet erscheinendes Material zurückzuweisen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Einlieferer.

7. Besichtigte Lose werden wie gesehen ersteigert. Ansichtssendungen und Kopien werden gegen Kostenersatz ausgeführt und müssen schriftlich bestellt werden. Bei Geboten aus der Internet-Auktionsliste wird die Kenntnis dazugehörender Losabbildungen vorausgesetzt.

8. Die Gebote haben ausschließlich in ganzen Euro zu erfolgen. Ferngebote werden nur in schriftlicher Form angenommen, sie werden interessewahrend behandelt. Untergebote von 10 bis selten 20 Prozent unter dem Ausrufpreis, aber auf einen vollen Euro-Betrag aufgerundet, werden nur bei Zustimmung des Einlieferers akzeptiert. Auskünfte über vorliegende Gebote werden nicht erteilt.

9. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Auf den Zuschlagpreis sind vom Käufer 10 Prozent für den Aufwand der FG sowie bei Zusendung der Lose die Kosten für Transport, Verpackung sowie ein Anteil zur Transportversicherung zu zahlen. Der Betrag einer Auktionsrechnung ist sofort fällig. Der Auktionator kann Vorauskasse verlangen und die Lose erst nach vollständiger Bezahlung ausliefern. Zahlt ein Käufer nicht, wird er von weiteren Auktionen ausgeschlossen.

10. Vom Verkaufserlös eines Einlieferers (Gesamtzuschlag) werden 10 Prozent für den Aufwand der FG sowie bei der Rücksendung unverkaufter Lose die Kosten für Transport, Verpackung und ein Anteil zur Transportversicherung einbehalten. Weiterhin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,50 Euro je zurückgesendetes Los bzw. 0,30 Euro je Übernahmelos erhoben.

11. Reklamationen jeglicher Art sowie ein Prüfungsvorbehalt sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Loses beim Auktionator geltend zu machen. Ein Prüfauftrag muss unverzüglich bei einem BPP-Prüfer bzw., mit Einverständnis des Auktionators, bei einem anderen international anerkannten Prüfer ausgelöst werden.

12. Die Ergebnisse einer Auktion werden im Mitteilungsblatt der FG bekannt gegeben. Der Auktionator haftet nur für eigene unredliche Handlungen.

(Januar 2014)

Einlieferungshinweise

Einlieferungsliste ausdrucken

Telefon (Mailbox) oder Fax: 03212 1252097 (24-h-service)
E-Mail: auktion

 
 


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